Nebenkosten beim Kauf einer Neubauimmobilie in Spanien*
(Stand: 2024)
Die Nebenkosten beim Immobilienkauf belaufen sich auf ca. 10 bis 15% des Kaufpreises. Sie bestehen im Wesentlichen aus den
- Anwalts- und Notargebühren
- Registrierung im Katasteramt
- Mehrwertsteuer (IVA – Impuesto sobre al Valor Añadido)
- Grunderwerbssteuer (ITP – Impuesto sobre las Transmisiones Patrimoniales)
- Beurkundungssteuer (IAJD) – Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados
Beim Kauf einer Neubauimmobilie fällt statt der Grunderwerbssteuer (ITP) die Mehrwertsteuer (IVA) an. Diese beträgt zur Zeit hier in Andalusien 10% und berechnet sich aus dem eingetragenen Kaufpreis. Zur Mehrwertsteuer kommt bei Neubauten noch die sogenannte Stempel- oder Beurkundungssteuer in der Höhe von ca. 1% dazu.
Wir raten unseren Kunden bei jedem Kauf oder Verkauf einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Er prüft alle laufenden Kosten, Schulden und Hypotheken bis hin zur Eintragung ins Grundbuch und erstellt den Kaufvertrag. Man sollte diese Kosten von ca. 1% - 2% + IVA des Kaufpreises nicht scheuen, da solche Überprüfungen, gerade wenn man der spanischen Sprache nicht mächtig ist, sehr relevant für den reibungslosen Erwerb einer Immobilie sind.
Der Notar in Spanien beurkundet den Kaufvertrag und unterzeichnet den Eintrag ins Grundbuch. Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und hängen auch vom Preis der Immobilie ab.
Wir arbeiten mit Notaren und Rechtsanwälten zusammen, die entweder Ihre Sprache sprechen oder einen Übersetzer während der Beurkundung bereitstellen.
*Alle Angaben sind ohne Gewähr